Belgische Exporteure von Gemüse und Obst können auf Kurzarbeit zurückgreifen, wenn sie vom russischen Importverbot betroffen sind. Darauf hat sich die zuständige Behörde mit Betrieben aus dem Obst- und Gemüsesektor geeinigt. Kurzarbeit kann in betroffenen Betrieben für die Monate August und September beantragt werden. Danach soll die Lage erneut überprüft werden.
Wegen des russischen Importstopps rechnen Obst- und Gemüsebauern mit großen Einbußen. Unter anderem ein Großteil der belgischen Birnenproduktion wurde bislang nach Russland exportiert.
vrt/est - Bild: Benoit Doppagne/BELGA