Straßburg urteilte, damit sei die Menschenrechtskonvention über menschenwürdige Behandlungen verletzt worden. Belgien muss 17.000 Euro als moralischen Schaden an die Familie zahlen. Die Kinder im Alter von sieben Monaten bis sieben Jahren waren im Oktober 2006 mit ihrer Mutter in Belgien eingetroffen und hatten um Asyl gebeten. In Erwartung einer Rückführung nach Polen war die Mutter mit ihren Kindern in dem Auffanglager festgehalten worden. Polen war deshalb das Zielland, weil Ermittlungen ergeben hatten, dass die Mutter vorher in Polen angemeldet war.
b/pma