Der König hat ein in der Verfassung verankertes Recht, Strafen ganz oder teilweise aufzuheben. Die Gnadengesuche werden von einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums bearbeitet. 2008 lagen dort 1.200 Gesuche vor, positiv bewertet wurden 173.
Bei den meisten Anfragen ging es um eingezogene Führerscheine. Der König hebt in der Regel nur einen Teil der Strafe auf.
vrt / sh