In den Streit um die Flugrouten am Brussels Airport hat sich jetzt die Justiz eingeschaltet. Das Brüsseler Erstinstanzgericht hat den sogenannten "Wathelet-Plan" in Teilen annulliert. Dem Urteil zufolge dürfen die beiden Flugrouten, die in Brüssel für die größte Lärmbelästigung sorgen, nicht mehr genutzt werden. Die Föderalregierung hat nun drei Monate Zeit, um den Plan entsprechend abzuändern.
Die heiße Kartoffel landet jetzt erstmal auf dem Tisch von Catherine Fonck. Die CDH-Politikerin ist in der geschäftsführenden Regierung die Nachfolgerin von Mobilitätsstaatssekretär Melchior Wathelet, der ins Innenministerium gewechselt ist.
Catherine Fonck ist jetzt also zuständig für die Flugrouten am Brussels Airport. Ihr Vorgänger Wathelet hatte Anfang Februar im Namen der Regierung die Routen neu organisiert.
Im Fokus standen vor allem zwei Flugstrecken, die die Maschinen über Brüssel führen: eine Linkskurve unter anderem über die Gemeinden Etterbeek und Auderghem sowie die so genannte Kanalroute quer über die Hauptstadt. Besonders gegen diese beiden Routen waren Anwohner, Politiker und die Region Brüssel Sturm gelaufen.
Das Brüsseler Erstinstanz-Gericht gab den Gegnern nun Recht: Beide Routen werden annulliert. Die Föderalregierung hat drei Monate Zeit, den Plan zu ändern. Ansonsten droht ein Zwangsgeld von 50.000 Euro pro Tag. Catherine Fonck erklärte bereits, sich dem Urteil beugen zu wollen. Man müsse dann eben auf andere bestehende Routen zurückgreifen; ausdrücklich nannte sie da die Strecken, die über den flämischen Nord- und Ostrand führen. Spätestens jetzt dürfte das Thema auch bei der Bildung der neuen Föderalregierung auf der Agenda stehen.
Foto: Benoit Doppagne (belga, hier: Archiv)