Das Verfassungsgericht hat die Einsprüche von Electrabel, EDF Luminus und EDF Belgium gegen die sogenannte Nuklearsteuer verworfen. Bei der Abgabe handelt es sich um eine Steuer auf die Gewinne, die die Unternehmen machen, weil die Atommeiler länger am Netz bleiben. Für Electrabel geht um rund 480 Millionen Euro.
Die drei Atomstromproduzenten hatten im Juni letztes Jahr beim Verfassungsgericht gegen ein Gesetz vom Dezember 2012 protestiert, mit dem die Gewinnabgabe der Gesellschaften neu geregelt wird.
Electrabel, EDF Luminus und EDF Belgium wollten mit ihrer Berufung erreichen, dass die Höhe der Abgabe gesenkt würde. Das Verfassungsgericht sah den Einspruch als unbegründet an, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Ein Sprecher von Electrabel reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. Falls die Nuklearsteuer beibehalten werde, müsse man alle Optionen für den Energiemarkt in Belgien prüfen.
belga/mh/est - Bild: Jorge Dirkx (belga)