Bei der Polizei gibt es verschiedene Rentenregelungen – je nach ehemaligem Statut der Beamten. Ex-Gendarmen beispielsweise können im günstigsten Fall schon mit 54 Jahren in Rente gehen, ehemalige Gemeindepolizisten aber erst mit 60 oder 62. Um gegen diese Ungerechtigkeit anzugehen, hat die kleine Polizeigewerkschaft Sypol geklagt. Doch der Schuss ist aus Gewerkschaftssicht nach hinten losgegangen.
Das Verfassungsgericht hatte Ende letzter Woche geurteilt, dass die großzügigen Rentenregelungen für Polizeibeamte gestrichen werden müssen. Statt die günstige Regelung auf alle anzuwenden, hat das Verfassungsgericht alle Sondermaßnahmen gekippt. Heißt konkret: Im schlimmsten Fall müssen Beamte, die kurz vor der Rente standen, jetzt acht Jahre länger im Dienst bleiben. Skandalös finden die großen Gewerkschaften und drohen bereits mit Protestaktionen.
Die Politik kann den Unmut zum Teil nachvollziehen und hat angekündigt, nach Lösungen suchen zu wollen. Das föderale Parlament solle sich in Kürze mit der Materie befassen. Der ehemalige Rentenminister Vincent Van Quickenborne von der OpenVLD erklärte, auch Polizisten müssten künftig "wie wir alle" länger arbeiten, allerdings brauche es dazu vernünftige Übergangsregelungen. Und die wolle die Politik bis spätestens Anfang September anbieten.
Polizeichefin fordert rasche Lösung
Die Chefin der föderalen Polizei, Catherine De Bolle, fordert, dass das Problem der Pensionsregelung so schnell wie möglich gelöst wird.
Bei der Föderalen Polizei laufen jedoch bereits Verfahren zur Anwerbung von neuen Beamten. Polizeichefin Bolle ist nach eigenen Angaben nicht gewollt, diesen Prozess zu unterbrechen.
vrt/jp - Archivbild: Nicolas Lambert (belga)