Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes verfallen alle Vorteile bei der Ruhestandsregelung der Polizei. Im Rahmen der Polizeireform konnten die Beamten zwischen der Beibehaltung des alten Statuts und dem neuen Statut wählen.
Dies bedeutete für ehemalige Gendarmen, dass sie bereits mit 54 oder 56 Jahren in Pension gehen konnten. Für eine kleinere Gruppe von 2.000 ehemaligen Offizieren der Gemeinde und der Gerichtspolizei war eine Pensionierung mit 62 möglich.
Eine kleinere Polizeigewerkschaft fand diese Regelung diskriminierend und zog vor das Verfassungsgericht. Damit wollte die Gewerkschaft erreichen, dass alle Kollegen weniger lange arbeiten müssen. Das Gericht beschloss zwar, dass alle Beamten gleich behandelt werden sollten, schaffte aber die Vergünstigungen ab.
Das könnte bedeuten, dass einige Betroffene bis zu acht Jahre länger arbeiten müssen als sie erwartet hatten. Die Polizeigewerkschaften reagierten erbost auf das Urteil. Sie sprachen von einem Drama. Innenministerin Milquet äußerte sich überrascht und will nach eigenen Angaben darauf hinwirken, die Folgen des Urteils für die Betroffenen abzumildern.
vrt/rkr/est - Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq (
als in den Neunzigern alle Frauen plötzlich 5Jahre länger arbeiten mussten, auch wegen der Gleichstellung (und als Frau habe ich dies auch eingesehen) hat sich kaum einer gekümmert. Woher nehmen manche Gruppen eigentlich immer das Recht auf Privilegien ?