Im Fall des unter Mordverdacht inhaftierten Regionalabgeordneten Bernard Westphael hat ein Lütticher Gericht einen Teil des ihm zustehenden Abschiedsgeldes als Parlamentarier vorläufig beschlagnahmt. Die Pfändungsrichterin unterstrich dabei den vorläufigen Charakter der Maßnahme und die Unschuldsvermutung.
Den Antrag auf Pfändung stellte der Anwalt der Nebenkläger, der Familie von Westphaels toter Ehefrau Véronique Pirotton: Mit dem Geld soll im Fall einer Verurteilung dem Sohn von Frau Pirotton ein Studium finanziert werden.
Westphael streitet die Mordvorwürfe weiterhin ab, seine Anwälte verweisen auf Indizien, nach denen als Todesursache auch ein Alkohol-Medikamentencocktail oder eine Selbsterstickung mit einer Plastikfolie in Betracht kommt.
b fs - Archivbild: Bruno Fahy (belga)