Derzeit gibt es in Belgien nur zwei Perioden, in denen Geschäfte mit hohen Rabatten locken dürfen. Das sind der Januar mit dem Winterschlussverkauf und der Juli mit dem Sommerschlussverkauf. Außerdem dürfen Händler in den vier Wochen vor den Schlussverkäufen nicht für die niedrigeren Preise werben. Hält sich ein Geschäft nicht an die Vorschriften, können die Behörden Strafen verhängen.
Diese Regeln sind nach Ansicht der EU-Kommission zu strikt. Sie hatte dagegen geklagt und nun Recht bekommen.
vrt/okr