Jean-Marie Tinck wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das hat die Anklagekammer in Mons entschieden. Demnach gibt es derzeit keinen hinreichenden Tatverdacht, um Tinck weiter festzuhalten. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch gegen die Entscheidung noch Einspruch einlegen.
Der Generalprokurator in Mons sagte in der RTBF, dass die Justiz in jedem Fall weiterhin gegen Tinck ermittle. Der 67-jährige Tinck steht im Verdacht, Mitglied der Killerbande von Brabant gewesen zu sein. Er hatte bei einem Bekannten damit geprahlt, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Sein Anwalt erklärte, Tinck habe dies nur gemacht, um Eindruck zu schinden.
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