1999 waren in einem Appartement in Knokke Mitglieder der Organisation festgenommen worden, darunter auch Fehriye Erdal, die vor drei Jahren untertauchte, unmittelbar vor dem Urteilsspruch in einem ersten Prozess in Brügge.
In dem Appartement hatte die Polizei Waffen, falsche Pässe und einen Zünder sichergestellt. In insgesamt vier Prozessen ging es um die Frage, ob die Beschuldigten nach der neuen belgischen Anti-Terror-Gesetzgebung abgeurteilt werden konnten, die im Zuge der Anschläge in New York verabschiedet worden war, allerdings nach der Festnahme der Kurden.
Erneut kommt jetzt ein Gericht zu dem Schluss, die föderale Staatsanwaltschaft gehe bei ihrer Interpretierung des Gesetzes zu weit. Es befand drei Mitglieder der Organisation für schuldig, einer kriminellen Vereinigung anzugehören, nicht aber einer terroristischen Organisation. Die Haftstrafen setzte das Gericht angesichts der langen Prozessdauer zur Bewährung aus.
Ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, ist noch unklar. Der Rechtsbeistand des türkischen Staates als Nebenkläger kündigte bereits an, dies nicht zu tun.
belga/sh/fs