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Garantieregelung für Arco widerspricht EU-Gesetz

03.07.201416:18
Finanzminister Koen Geens (CD&V)
Finanzminister Koen Geens (CD&V)

Die Europäische Kommission verlangt von Belgien die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für die Finanzgenossenschaft Arco. Arco ist einer der Hauptaktionäre der früheren Dexia-Bank.

Die Europäische Kommission verlangt von Belgien die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für die Finanzgenossenschaft Arco. Eine belgische Garantieregelung für Anteilseigner von Finanzgenossenschaften sei nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar, sagt die EU-Kommission.

So verschaffte die Garantieregelung der Arco einen selektiven Vorteil. Arco hatte die Regelung als einzige Genossenschaft in Anspruch genommen und muss die staatliche Beihilfe nun zurückzahlen. Es geht um 1,5 Milliarden Euro.

Im November 2011 hatte Belgien eine Regelung angemeldet, mit der die Anteile privater Anteilseigner an anerkannten Finanzgenossenschaften vor Verlusten geschützt werden sollten.

Geens fordert juristische Lösung

Der scheidende Finanzminister Koen Geens (CD&V) will den europäischen Gerichtshof anrufen. Bei den Verhandlungen für die Bildung einer neuen Föderalregierung müssten so schnell wie möglich juristische Lösungen für Arco gefunden werden, so Geens im VRT-Radio.

Wenn man als Gesetzgeber im Parlament Anteilseignern finanzielle Garantien verspreche für den Fall, dass Arco Verluste einfahre, so könne man diesen Leuten jetzt wohl schlecht erklären, dass es keine Garantien mehr gebe, sagte Geens.

belga/vrt/cd - Bild: Laurie Dieffembacq (belga)

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