
Die scheidenden Staatssekretäre für Familien, Philippe Courard, und Staatsreform, Servais Verherstraeten, haben in Brüssel symbolisch die Zuständigkeit für die Familienzulagen an die Gemeinschaften übergeben. Flandern, die Wallonie, Brüssel und die Deutschsprachige Gemeinschaft sind ab diesem Dienstag für Zulagen wie das Kindergeld verantwortlich. 1939 wurden die Kindergeldzulagen in Belgien eingeführt.
In einer ersten Übergangsphase bis Ende 2015 ändert sich für die Empfänger jedoch nichts. Lediglich der Name der zentralen Agentur für Kindergeld hat ihre komplizierte Abkürzung ONAFTS fallen lassen und heißt ab sofort landesweit "Famifed", zu Deutsch: Föderale Agentur für Kindergeld. Es gibt belgienweit nur noch 15 Auszahlungskassen statt bisher 45, davon weiterhin zwei in Eupen.
Bis spätestens 2020 müssen die drei Gemeinschaften ihre eigene Verwaltungsstruktur aufgebaut haben. Ab 2016 können die Gemeinschaften jedoch schon eigenständig Familienzulagen neu staffeln. Einfach wird die Umsetzung nicht. Daten müssen ausgetauscht werden, Beamte Schritt für Schritt von der föderalen Ebene zu den Teilstaaten wechseln.
Dann gibt es noch die vielen ungelösten praktischen Fragen: Was passiert, wenn ein Kind umzieht oder die Eltern sich scheiden lassen und die Mutter plötzlich im ostbelgischen Kelmis wohnt und der Vater im wallonischen Bleyberg? Welcher Teilstaat zahlt dann das Kindergeld? Was ist mit Patchwork-Familien? "Gemeinschaften und Regionen werden eng zusammenarbeiten und genaue Regeln festlegen müssen", sagt Bea Cantillon vom Aufsichtsrat der föderalen Kindergeldagentur.
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