
An diesem Dienstag tritt die sechste Staatsreform in Kraft. Zum 1. Juli übernehmen die Teilstaaten vom Föderalstaat weitere Befugnisse. Dabei geht es um Kompetenzen in den Bereichen Steuern, Familienpolitik, Gesundheit und Beschäftigung. Dazu zählen zum Beispiel Kindergeld und Wohnbonus. Ab diesem Dienstag entscheiden die Teilstaaten selbstständig, wie hoch das Kindergeld ist und wie hoch der steuerliche Abzug für Hypothekenkredite ist.
Zu den neuen Befugnissen zählen weiterhin die Kontrolle der Arbeitslosen, die Dienstleistungsschecks und die finanzielle Unterstützung für Behinderte.
Der Föderalstaat überträgt den Gliedstaaten für die neuen Kompetenzen 20 Milliarden Euro zusätzlich. Die neuen Kompetenzen werden aber nicht komplett vom Föderalstaat gegenfinanziert.
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