Die Staatsanwaltschaft im Kanton Wallis hat im Fall des Busunglücks von Siders die Strafprozessakte geschlossen. Das bedeutet, dass es keinen Prozess geben wird.
Die Staatsanwaltschaft begründet dies damit, dass die Ursache für den Unfall mit dem Busfahrer in Zusammenhang steht, der bei dem Unfall ums Leben kam. Die genauen Umstände seien nicht zu ermitteln, heißt es in der Begründung zur Einstellung des Verfahrens. Die Kläger haben jetzt zehn Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Bei dem Unfall mit einem belgischen Reisebus starben im März 2012 28 Menschen, davon 22 Kinder. Sie waren unterwegs zu einer Skiklasse in den Schweizer Bergen. Auf der Heimfahrt war der Bus in einem Tunnel ungebremst gegen eine Wand gefahren.
belga/rtbf/sh - Archivbild: Sebastien Feval (afp)