Dezember 1909 die Unterschrift unter das Gesetz. Beim Beginn des Ersten Weltkrieges hatte Belgien 250.000 Mann unter Waffen. Die Dauer des Wehrdienstes betrug damals 15 Monate bei der Infanterie und zwei Jahre bei der berittenen Artillerie, für einen Sohn pro Familie. Durch die Neuregelung wurde die seit der Staatsgründung übliche Aushebung per Losentscheid abgelöst. Ein Freikauf von der Wehrpflicht war möglich. Im Zuge der Professionalisierung der Streitkräfte wurde die allgemeine Wehrpflicht 1993 aufgehoben. Mehre EU-Staaten folgten dem belgischen Beispiel.
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