Damit wies das oberste Verwaltungsgericht den Einspruch der flämischen Regierung zurück. Kraainem zählt zu flämischen Gemeinden mit Spracherleichterungen. Nicht ernannt wird hingegen der ebenfalls gewählte Bürgermeister von Linkebeek.
Der Staatsrat befand außerdem, dass die Rundschreiben des zuständigen flämischen Ministers Peeters die Sprachgesetzgebung zu eng auslegen.
b/sh