Zur Begündung hieß es, kein Magistrat und kein Polizist habe bei den Ermittlungen die geringste Unregelmäßigkeit begangen. Das Strafgericht von Brüssel hatte den KBLux-Prozess für null und nichtig erklärt, weil die Beweise auf illegale Art und Weise zusammengetragen worden seien.
b/pm