Die Regierung hatte den Mitarbeitern im Zeitraum 2004 bis 2008 13 Prozent vom Urlaubsgeld abgezogen, obwohl es dafür keine juristische Grundlage gab. Die Behörden und die Gewerkschaften hatten lange über das Streitthema verhandelt. Seit dem Jahre 2009 gibt es jetzt eine rechtliche Grundlage für den Gehaltsabzug.
b/pm