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Killer von Brabant - Kein DNA-Beweis

18.06.201412:04
Killerbande von Brabant: Fahndungsplakat von 1997
Killerbande von Brabant: Fahndungsplakat von 1997 (Bild: Belga)

Jean-Marie Tinck soll sich damit gebrüstet haben, der "Killerbande von Brabant" angehört zu haben. Er sitzt derzeit in U-Haft. Ein DNA-Test konnte seine Beteiligung an den Taten jedoch nicht nachweisen. Die Akte droht, im November zu verjähren.

Wird das Rätsel um die sogenannten "Killer von Brabant" nach fast 30 Jahren doch noch gelöst? Einen Moment lang war Hoffnung aufgekeimt, nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft von Charleroi Haftbefehl gegen einen 67-jährigen Mann verhängt hatte.

Ein neuer DNA-Abgleich hat diesen Verdacht aber zunächst nicht erhärten können. Der inhaftierte Verdächtige soll Bekannten gegenüber seine Beteiligung an der beispiellosen Mordserie zugegeben haben. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um Jean-Marie Tinck. Die Ermittler sind auf ihn aufmerksam geworden, nachdem ihnen ein Zeuge erzählt hatte, dass Tinck sich damit gebrüstet hat, Mitglied der Killerbande von Brabant gewesen zu sein.

Die Ermittler haben festgestellte, dass der nicht zum ersten Mal in der Akte auftaucht. 1997 hat man mit enorm viel Mediengetrommel noch einmal alte und auch einige neue Phantombilder der mutmaßlichen Täter veröffentlicht. Damals haben sich einige Zeugen gemeldet. Und gleich drei davon wollten den Mann mit der Nummer 17 erkannt haben, eben als Jean-Marie Tinck.

Weil sich Tinck jetzt sogar selbst als Mitglied der Killerbande hingestellt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft reagiert und Tinck seit dem vergangenen 16. Mai in U-Haft nehmen lassen.

Schon 1997 hatte man einen DNA-Test durchgeführt. Er ergab aber keinen Treffer. Inzwischen sind nach Angaben der Ermittler die gentechnischen Analysen viel besser geworden. Deswegen war man auch einigermaßen zuversichtlich, dass die neuen Techniken Jean-Marie Tinck vielleicht doch als einen der Täter überführen könnten. Man hat also erneut einen DNA-Abgleich vorgenommen, und die Ergebnisse liegen jetzt vor.

Wie die Zeitung Het Laatste Nieuws schreibt, sind sie erneut negativ ausgefallen. Das Ganze wird dann aber doch nuanciert: ganz ausschließen könne man nicht, dass das Genmaterial vom Tatort von Jean-Marie Tinck stammt. Die Wahrscheinlichkeit sei aber doch eher klein, zu klein jedenfalls, um als knallharter Beweis durchgehen zu können. Das sei schon ein Rückschlag für die Ermittlungen, sagt der zuständige Prokurator des Königs von Charleroi, Christian de Valkeneer, in der Zeitung Het Laatste Nieuws.

Die Ermittler wollen die Spur "Jean-Marie Tinck" jedoch nicht ganz beerdigen. Die Tatsache, dass es keinen Treffer beim DNA-Test gegeben hat, schließe Jean-Marie Tinck nicht als potentiellen Täter aus. Es gibt nicht sehr viele verwertbare Genspuren, weil es die Technik Anfang-Mitte der Achtziger noch gar nicht gab. Und das Material, das man hat, ist offenbar ziemlich lückenhaft.

Und zweitens gibt es anscheinend doch Aussagen von Tinck, die die Ermittler stutzig machen. So sagt es zumindest Prokurator Christian de Valkeneer in Het Laatste Nieuws. Der Mann habe seine Aussagen immer wieder korrigiert und habe auch kleine Teilaspekte zugegeben. Man könne zwar noch längst nicht von einem Geständnis sprechen, er habe aber zum Teil doch sehr überraschende Aussagen gemacht, wird der Magistrat zitiert. Deswegen will die Staatsanwaltschaft auch eine Verlängerung der U-Haft beantragen. Die Ratskammer soll Ende des Monats darüber befinden, ob Tinck für einen weiteren Monat im Gefängnis bleiben muss.

In der Zwischenzeit tickt aber die Uhr. Im November nächsten Jahres wäre der rund 30 Jahre alte Fall -nach dem derzeitigen Stand der Dinge- verjährt. Bis dahin schafft man es jedoch nicht mehr, Tinck oder gleich wen noch vor Gericht zu stellen. Darauf haben auch die Ermittler von Charleroi immer wieder hingewiesen. Kritiker stellen sogar die Vermutung in den Raum, dass man sich bewusst an Jean-Marie Tinck festbeißt, um die Politik zu sensibilisieren, damit diese die Verjährungsfrist noch einmal verlängert.

Christian De Valkeneer, der Prokurator des Königs von Charleroi, hat aber immer wieder ein noch ein viel schlagkräftigeres  Argument in den Vordergrund gestellt: Man stelle sich vor, die Sache verjährt am 10. November 2015 -30 Jahre und ein Tag nach der letzten Attacke der Killer- und am 11. November bringt einer ein Buch raus mit dem Titel: "Ich war einer der Killer von Brabant. Also, man muss sich da mal versuchen, vorzustellen, wie sich dann die Angehörigen der Opfer fühlen würden.

Die Justiz macht jedenfalls Druck, um die Verjährungsfrist noch einmal zu verlängern. Das läge in jedem Fall in der Zuständigkeit der neuen Regierung und des neuen Parlaments.

Bild: belga

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