Die rund 2.400 Kleinaktionäre wollten die Aufteilung der Fortis-Gruppe rückgängig machen und hatten mit Hilfe des Anwalts Mischael Modriakamen geklagt. Sie verlangten unter anderem die Annullierung des Verkaufs der Fortis an die Niederlande und an die BNP Paribas oder eine entsprechende Entschädigung. In seinem Urteil befand das Gericht, dass die Interessenlage nicht zu Gunsten der Kleinaktionäre spiele, weil diese bestenfalls nur 0,5 Prozent des Aktienpakets der Fortis Holding vertreten. Die Mehrheit der Aktionäre habe im April dieses Jahres für einen Verkauf der Fortis Bank gestimmt. Eine Rückkehr zur Ausgangslage ist nach Ansicht des Gerichts unrealistisch. Die Märkte könnten negativ darauf reagieren und die ganze Transaktion gefährden. Anwalt Modrikamen will seinen Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen.
b/pm