Auf seinem Blog hatte er an die 350 Bürger, darunter Premier Di Rupo, als Pädophile verunglimpft. Der Richter nannte ihn einen "gemeinen Verleumder".
Louis hatte Di Rupo auch in der Kammer beleidigt, am Rednerpult gelten dort aber das freie Wort und die parlamentarische Immunität.
Er musste sich auch verantworten, weil er aus Teilen des Autopsieberichts aus der Dutroux-Akte zitiert hatte. Dafür wurde er vom Richter nicht belangt, da es keinen Hinweis gebe, dass er sich auf unrechtmäßige Weise den Bericht verschafft habe.
Sein Rechtsbeistand hatte plädiert, es sei ein Presseprozess, und somit müsse er vor ein Geschworenengericht. Louis wurde als Gründer und Kandidat seiner Partei "Debout les Belges" nicht gewählt.
belga/fs