Das hat der Auditor des Staatsrates geurteilt, schreibt die Zeitung 'Het Laatste Nieuws'. Im Sommer hatten sich die Regierungsparteien auf Kriterien für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung verständigt. Damit diese jedoch rechtskräftig seien, müsse das Parlament ein entsprechendes Gesetz erlassen, so der Richter des Staatsrates.
Der für Einwanderungsfragen zuständige Staatssekretär Wathelet geht davon aus, dass dieses Urteil die laufenden Regularisierungsverfahren nicht behindern wird.
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