Diese werden in vier Kategorien eingeteilt, die das Strafmaß bestimmen. Bei schweren Übertretungen, wie etwa die Beschäftigung von Illegalen oder Kinderarbeit, kann ein Richter die Schließung eines Unternehmens veranlassen. Leichte Verstöße wie das fehlerhafte Ausfüllen von Formularen, werden künftig mit einem Bußgeld geahndet.
vrt/jp