Ein Autofahrer aus Mons, der mit einer Geschwindigkeit von 172 Stundenkilometern geblitzt worden war, ist in Berufung freigesprochen worden. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass der Mann einen Firmenwagen fuhr und seinen Strafzettel deshalb zu spät erhalten habe.
Laut Polizeiverordnung muss dieser dem Verkehrssünder innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden. Im vorliegenden Fall war der Bescheid jedoch an die Leasingfirma gegangen.
Die Staatsanwaltschaft von Mons hat Berufung gegen den Freispruch des Rasers angekündigt.
belga/jp - Bild: Benoit Doppagne (belga)