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  • 80 Jahre BRF
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Kernsanierungen von alten Häusern werden teurer

30.05.201413:00
Renovierung oder Kernsanierung - sechs oder 21 Prozent MWSt
Renovierung oder Kernsanierung - sechs oder 21 Prozent MWSt

Für eine Kernsanierung müssen in Zukunft 21 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden - der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent für Renovierungen kann nicht mehr angewendet werden. Außerdem wurde die Frist, einen Immobilienmakler wieder abzubestellen, verlängert.

Kernsanierungen von alten Häusern werden teurer. Grund ist ein höherer Mehrwertsteuertarif, wie der Flämische Rundfunk meldet.

Wer seine Wohnung renoviert, zahlt einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent. Das führte dazu, dass Investoren alte Häuser aufkauften, um sie erst fast komplett abzureißen und anschließend neu zu bauen. Diese Praxis deklarieren sie oft als "Renovierung".

Dem wollen die Steuerbehörden nun einen Riegel vorschieben. Bei Kernsanierungen wird künftig der volle Mehrwertsteuersatz von 21 Prozent fällig. Ein Rechtsanwalt erklärte in der VRT, dies habe zur Folge, dass kernsanierte Häuser deutlich teurer werden.

Und noch eine Änderung beunruhigt den Immobiliensektor. Wer einen Immobilienmakler beauftragt, hat jetzt 14 Kalendertage lang die Möglichkeit, den Vertrag nach Abschluss zu widerrufen. Bislang galt eine Frist von sieben Werktagen.

Außerdem müssen Makler ihre Kunden besser über die Dienstleistungen aufklären. Der Branchenverband befürchtet einen erheblichen Mehraufwand.

vrt/okr - Bild: Christophe Legasse/BELGA

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