Sie müssen angeben, ob sie vor einem möglichen Kurseinbruch gewarnt wurden und/oder ihre Informationen an Dritte weitergaben. Außerdem fragt die Behörde nach, ob die Regierungsmitglieder eigene Fortis-Aktien verkauft haben.
Die Bankenaufsicht betont, es werde niemand verdächtigt. Bei dem Antrag an die Minister und Staatsekretäre handle es sich um ein routinemäßiges Vorgehen.
vrt : jp