Ein Polizeigericht hat einen LKW-Fahrer im Prozess um einem tödlichen Verkehrsunfall freigesprochen. Der Unfall vor drei Jahren im flämischen Waasmunster wurde durch ein Loch in der Fahrbahn verursacht, urteilte der Richter. Der Lastwagenfahrer war frontal mit einem PKW zusammengestoßen; der Autofahrer überlebte den Aufprall nicht.
Verantworten mussten sich auch ein Inspektor des Straßenbauamtes und die Flämische Gemeinschaft. Beide wurden freigesprochen. Laut Gericht hatten sie das Loch in der Fahrbahn rechtzeitig entdeckt, es sollte am Unfalltag repariert werden.
vrt/jp