Der Stahlkonzern ArcelorMittal ist wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Konzern muss 55.000 Euro bezahlen, ein Teil der Summe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Das Subunternehmen, bei dem der tödlich Verunglückte angestellt war, wurde zur Zahlung einer Geldstrafe in derselben Höhe verurteilt.
Im Februar 2011 verstarb ein Arbeiter aus Deutschland. Er hatte bei Wartungsarbeiten tödliche Dämpfe eingeatmet. Ein Kollege wurde schwer verletzt. Das Gericht urteilte, dass ArcelorMittal selbst zwar auf Sicherheit bedacht sei, die Sicherheitsvorkehrungen für Subunternehmen aber nicht ausreichend waren.
Nach dem Unfall hat ArcelorMittal die Sicherheitsregeln verschärft, daher wurde ein Teil der Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
vrt/sh - Illustrationsbild: Eric Lalmand (belga)