Die Polizei kann auf Grund einer Gesetzeslücke Kriminelle noch nicht im Internet belauschen. Das berichten mehrere flämische Zeitungen. Zwar existiert seit 2011 ein Gesetz, das dies zulässt, doch fehlen bislang die Ausführungsbestimmungen.
Dadurch verfügt die Polizei bis heute nicht über die technischen Voraussetzungen, die dazu nötig wären. Deshalb sind die Fahnder nicht in der Lage, die Kommunikation über Skype, WhatsApp und selbst über gewöhnliche E-Mails abzugreifen.
Die klassische Telefonüberwachung ist die einzige Möglichkeit, die den Ermittlern zur Verfügung steht. Sie ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen, obschon Kriminelle ihre Kommunikation ins Internet verlegt haben. Die Fahnder hoffen, durch das Ausspionieren des Umfeldes von Verdächtigen verwertbare Informationen sammeln zu können.
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