Dabei verwies er auf die erfolgte ausführliche Prüfung des Antrags der Lütticher Waffenfabrik.
Ende Oktober hatte der Staatsrat die im Juni erfolgte Ausfuhrgenehmigung mit der Begründung aufgehoben, dass der Ministerpräsident diese im Rahmen einer laufenden Geschäftsführung der Regierung gegeben habe - nach dem Ablauf der Legislaturperiode.
Demotte verteidigte heute im Parlament diesen Schritt: Hätte er dies nicht getan, hätte FN wegen Überschreitung der Fristen belangt werden können.
belga/fs