Das Sprachenkarussell im Brüsseler Rand dreht sich wieder, genauer gesagt in den sechs Gemeinden mit Spracherleichterungen. Die befinden sich zwar auf flämischem Boden, die frankophonen Bürger haben aber ein Recht darauf, dass Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung in ihrer Muttersprache zu erfolgen haben.
Flandern hatte dieses Recht in der Praxis eingeschränkt, demnach müssen die Bürger in regelmäßigen Abständen einen Antrag stellen, damit sie die Dokumente auf Französisch erhalten.
Vier Bewohner hatten aber vor Gericht gegen die derzeitige Praxis geklagt. Und ein Brüsseler Gericht verurteilte jetzt die Flämische Region: Den Klägern insbesondere müssen die Wahlaufforderungen auf Französisch zugestellt werden.
In seiner Urteilsbegründung unterstellte der Richter der Flämischen Gemeinschaft, dass sie die Sprachengesetzgebung absichtlich falsch auslege. Einer Region stehe es aber nicht zu, ein Föderalgesetz umzudeuten, so der Richter.
Die Gemeinde reagierte sofort und sandte jedem Bürger die Wahlaufforderung in seiner Muttersprache zu. Der zuständige flämische Minister Geert Bourgeois wollte das nicht so stehen lassen und erklärte die entsprechende Entscheidung des Gemeindekollegiums für ungültig. Zugleich kündigte er an, gegen die Entscheidung des Gerichtes Berufung einzulegen.
rtbf/b/sh - Bild: belga