Am Schwurgericht in Brüssel sind bis Ende kommenden Jahres keine Verhandlungstermine mehr frei. Erst danach kann der Mordprozess beginnen. Bis dahin dürfe der Tatverdächtige nicht in Untersuchungshaft gehalten werden, befand jetzt die Anklagekammer.
Der Mann soll vor anderthalb Jahren seine Freundin erwürgt haben.
vrt/jp