Im Rahmen der neuen Asylpolitik können Asylbewerber ihre Regularisierung aufgrund einer dauerhaften örtlichen Verankerung beantragen. Dabei kommt es insbesondere auf die Sprachkenntnisse an. Ab Mitte November erhalten Antragsteller eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister. Somers hat bereits angekündigt, Bewerber mit nicht ausreichenden Flämischkenntnissen ein negatives Gutachten auszustellen. Dieses Gutachten ist für die Bewertung des Antrags allerdings rechtlich nicht bindend.
b/sh