Das Polizeigericht in Verviers hat geurteilt, dass die SNCB nicht befugt ist, ihren Passagieren ein Bußgeld aufzuerlegen. Das schreiben heute mehrere Tageszeitungen. Ein Reisender hatte gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro geklagt. Laut Urteil steht der Betrag tatsächlich nicht im Verhältnis zudem, was der Fahrschein gekostet hätte. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden. Die SNCB will am Nachmittag entscheiden, ob sie dagegen in Berufung geht.
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