Die Anwälte des ehemaligen Belgacom-Chefs Didier Bellens haben Zweifel angemeldet, ob die Entlassung Bellens im vergangenen November rechtsgültig ist.
Den Anwälten zufolge ist der königliche Erlass nur aufgrund einer Entscheidung des Kernkabinetts ergangen, berichtet die Wirtschaftszeitung L'Echo. Laut Verfassung hätte aber der vollständige Ministerrat der Entlassung zustimmen müssen.
In der Pressekonferenz, in der die Entlassung von Bellens bekannt gegeben wurde, hatte Di Rupo auf Niederländisch vom "Kernkabinett" gesprochen, das den Beschluss gefasst habe. Die Anwälte von Bellens sehen hier den wunden Punkt: Wenn jetzt im königlichen Erlass "Ministerrat" geschrieben werde, der den Beschluss zur Entlassung gefasst habe, sei das schlichtweg falsch, weil es eben nicht den Tatsachen entspreche.
Der für Staatsbetriebe zuständige Minister Labille bestritt die Behauptung. Die Entscheidung sei zunächst im Kernkabinett gefallen, am selben Tag aber noch vom gesamten Ministerrat abgesegnet worden.
Der Prozess um die Entlassung von Didier Bellens hat vor zwei Wochen begonnen. Bellens fordert eine Abfindung von 2,8 Millionen Euro. Im November war er ohne jegliche Abfindung entlassen worden.
Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)