Nach dem schweren Zugunglück von Buizingen im Februar 2010 hat die Eisenbahngesellschaft SNCB angekündigt, als Nebenklägerin auftreten zu wollen und zwar, um Akteneinsicht im Rahmen der Untersuchung über die Katastrophe zu erhalten.
Wie die SNCB in einer Mitteilung erklärte, wolle sie lediglich Akteneinsicht erhalten und sich nicht an der Diskussion über die Schuldfrage beteiligen. Ihr gehe es darum, die Möglichkeit zu haben, falls nötig, zusätzliche Untersuchungen zu beantragen.
Vor wenigen Tagen hatten Angehörige und Opfer des Zugunglücks ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten mit der Bitte, sich nicht mehr nach dem Stand der Ermittlungen zur Unglücksursache zu erkundigen. Dazu hätten sie erst in einem halben Jahr wieder die Gelegenheit. Die Anwälte der Opfer zeigten sich empört, weil die Untersuchung so lange dauert.
Bei der Katastrophe 15. Februar 2010 waren 19 Menschen ums Leben gekommen.
belga/cd - Archivbild: Kurt Desplenter (belga)