Der Kassationshof hat am Dienstag die Kassationsbeschwerde des Anwalts von Bernard Wesphael abgewiesen.
Nachdem die Anklagekammer von Gent beschlossen hatte, die Untersuchungshaft des wallonischen Abgeordneten um drei Monate zu verlängern, hatte der Anwalt den Kassationshof angerufen. Für die Verteidigung war der Beschluss der Ratskammer nicht gerechtfertigt. Sie wirft auch der Ratskammer vor, die Unschuldsvermutung ignoriert zu haben.
Der Lütticher Politiker Bernard Wesphael wird verdächtigt, am 31. Oktober 2013 seine Frau Véronique Pirotton ermordet zu haben.
belga/cd - Archivbild: Benoît Doppagne (belga)