Der Fiskus wird ab dem 1. Mai den Zugang zu einem Register der in Belgien eröffneten Bankkonten haben. Ziel ist es, der Steuerverwaltung die Arbeit zu erleichtern, wenn sie in bestimmten Fällen die Aufhebung des Bankgeheimnisses fordert.
So kann der Fiskus unter anderem Zugang zu laufenden Konten, Sparkonten oder Hypothekendarlehen erhalten, insofern er eine Person des Steuerbetrugs verdächtigt oder die Finanzlage eines Steuerpflichtigen kennen möchte, um Steuern einzuziehen.
Die streng geregelte Prozedur verpflichtet die Verwaltung jedoch, die Steuerpflichtigen vorab zu informieren.
belga/cd