Das hat der Staatsrat gestern erklärt und damit einen Antrag auf Aussetzung der geltenden Rechtsnormen abgewiesen. Damit kann die Region Brüssel weiter Bußgelder erheben gegen Fluggesellschaften, die die Normen überschreiten.
Geklagt hatten der Betreiber des Flughafen von Zaventem, BIAC, der Kurierflieger DHL und eine Gruppe von 60 Fluggesellschaften.
Die Lärmschutznormen wurden bereits 1999 festgelegt. Wegen der Kontroverse vor allem um die Nachtflüge über der Hauptstadt hatten die Brüsseler Behörden allerdings darauf verzichtet, die Bußgelder einzufordern. Nach der Erklärung des Staatsrates will die Regionalregierung jetzt auf den Zahlungen bestehen.
Staatsrat: Lärmschutzmaßnahmen am Brüsseler Flughafen bleiben in Kraft
Die strengen Lärmschutznormen für den Brüsseler Luftraum sind rechtlich bindend.