Angehörige und Opfer des Zugunglücks von Buizingen haben ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten mit der Bitte, sich nicht mehr nach dem Stand der Ermittlungen zur Unglücksursache zu erkundigen.
Erst in einem halben Jahr sollen sie dies wieder tun dürfen. Die Anwälte der Opfer sind empört. Niemand habe Verständnis dafür, dass die Untersuchungen so lange dauern.
Die Katastrophe ereignete sich im Februar vor vier Jahren. Im morgendlichen Berufsverkehr waren zwei vollbesetzte Regionalzüge zusammengeprallt. 19 Menschen kamen ums Leben. Die genauen Umstände des Unglücks sind bislang nicht geklärt.
vrt/jp - Archivbild: belga