Außerdem ist es ihnen künftig untersagt, Kinder unter drei Jahre zu versorgen. Das Baby war 2006 in der Krippe an seinem Erbrochenen erstickt. Den Angeklagten wurde Nachlässigkeit vorgeworfen. Sie sollen zu lange damit gewartet haben, den Rettungsdienst zu verständigen. In der Zwischenzeit hatten sie außerdem vier Kinder weggebracht, die zu viel in der Kinderkrippe waren.
vrt/jp