Zu Beginn des dritten Prozesstages überraschte der Gerichtsvorsitzende mit der Ankündigung, im Rahmen des Prozesses die Frage zu erörtern, ob die Ermittlungsbehörde auf rechtmäßige Weise an das Belastungsmaterial gekommen sei.
Er zeigte auch seine Bereitschaft, die Akte des Untersuchungsrichters, der diese Frage untersuchte, der eigentlichen Prozessakte beizufügen.
b/fs