Die frankophone Unterrichtsministerin Simonet kündigte an, die Sache vor das Verfassungsgericht, den früheren Schiedshof zu bringen. Sie argumentiert, die Regionalregierung sei nicht befugt, das föderale Gesetz über die Spracherleichterungen ab zu ändern. Nach Ansicht des N-VA-Abgeordneten Van Dijck, der den Dekretenwurf im flämischen Parlament hinterlegt hatte, ist das Argument nicht stichhaltig. Er verwies heute auch auf eine gleichartige Regelung im Gebiet deutscher Sprache, die "die Frankophonen offenbar nicht störe", so Van Dijck.
Zuvor hatte Frau Simonet auch ihrer Befürchtung Ausdruck verliehen, Flandern wolle über dieses Dekret die frankophonen Grundschulen langfristig aushebeln. Der zuständige flämische Unterrichtsminster Smet erklärte im RTBF-Rundfunk, diese Befüchtungen entbehrten jeder Grundlage.
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