Die Verteidigung sieht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, fahrlässig gehandelt zu haben, als unbegründet an und fordert einen Freispruch. Für Fluxys gibt es zwei Schuldige: Die Baufirma und der Feuerwehrkommandant.
Ihm warf der Fluxys-Verteidiger vor, trotz Gasgeruchs keine sofortige Evakuierung angeordnet zu haben. Statt dessen sei die Gesellschaft mit Verspätung informiert worden und zudem unzureichend. Der Feuerwehrkommandant war bei der Explosion umgekommen.
Die Baufirma habe die Katastrophe verursacht, weil sie eine Maschine eingesetzt habe, deren Einsatz Fluxys verboten hatte und weil der Vorarbeiter einen verdächtigen Vorfall nicht gebürend gemeldet habe.
b/fs