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Fehler: Tatverdächtiger muss aus U-Haft entlassen werden

24.04.201407:13
Antwerpener Gefängniswärter streiken für mehr Zuschläge am Wochenende
Antwerpener Gefängniswärter streiken für mehr Zuschläge am Wochenende

Der 28-Jährige hatte Berufung gegen seine weitere Inhaftierung eingelegt und hätte eigentlich binnen 15-Tagesfrist vor der Ratskammer erscheinen müssen. Er wurde aber aus bislang unbekannten Gründen nicht vorgeladen.

Der Mann wird derzeit noch wegen einer anderen Tat von der Polizei befragt, sein Anwalt geht aber davon aus, dass die Justiz keine andere Wahl hat und seinen Mandanten möglicherweise noch an diesem Donnerstag aus der U-Haft entlassen muss. Alain Kniebs mit den Einzelheiten.

Inzwischen hat sich die Generalstaatsanwaltschaft von Antwerpen in den Fall eingeschaltet: Sie will wissen, wie es zu dieser peinlichen Panne kommen konnte. Spätestens am Mittwoch hätte der Tatverdächtige vor der Ratskammer erscheinen müssen. Doch das Gericht hat ihn aus bislang unbekannten Gründen nicht vorgeladen. Es gibt damit keine rechtliche Grundlage mehr, den Mann festzuhalten.

Der 28-Jährige wird verdächtigt, an der brutalen Ermordung eines Mannes aus Mortsel im November 2013 beteiligt gewesen zu sein. Der mutmaßliche Täter hatte  jedoch Berufung eingelegt gegen seine fast sechsmonatige Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft in Antwerpen hat mittlerweile zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Sie will sich aber nicht zum weiteren Verlauf des Falls äußern. Es ist nicht das erste Mal, dass Tatverdächtige wegen Prozedurfehlern bei der Justiz vorübergehend wieder freigelassen werden müssen oder nicht mehr verfolgt werden können.

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