Bisher erhielten Bewerber Geld, sobald ihr Antrag für zulässig erklärt wurde. Das Asyl-Prüfungsverfahren soll künftig höchstens ein Jahr dauern. Die materielle Hilfe besteht aus einer Unterkunft in einem Auffangzentrum oder in der Gemeinde. Wechseln die Asylbewerber eigenmächtig ihren vorläufigen Wohnort, wird ihnen jede öffentliche Unterstützung entzogen.
Nur noch materielle Unterstützung für Asylbewerber
Asylbewerber erhalten für die Dauer des Bleiberechts-Verfahrens nur noch materielle Unterstützung. Einen entsprechenden Vorschlag von Integrationsminister Dupont hat das Kernkabinett jetzt verabschiedet.