Der Vorlage zufolge kann die Regierung notfalls Dringlichkeitsmaßnahmen ergreifen, falls sich die Grippe massiv ausbreiten sollte. So kann die Regierung neben dem Gesundheitspersonal im engeren Sinne auch andere Fachleute verpflichten, bei der Impfkampagne zu helfen oder den Impfstoff zu verteilen. Gestern hatte der zuständige Gesundheitsausschuss in einer Änderung des Gesetzes ausdrücklich festgeschrieben, dass keine Impfpflicht besteht.
Die Grünen hatten sich bei der Abstimmung über die Sondervollmachten enthalten, weil sie der Meinung sind, dass der Aufwand angesichts der derzeitigen Lage übertrieben ist.
Allein in der vergangenen Woche hat es in Belgien über 7.500 neue Fälle von Schweinegrippe gegeben.
belga/pma