Darin steht, dass im Ernstfall bestimmte Menschen aufgefordert werden können, andere zu impfen. Die Armee würde für die Verteilung von Medikamenten eingesetzt und es dürften zusätzliche Blutspenden organisiert werden. Die Sondervollmacht ist allerdings auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Das Schweinegrippe-Gesetz schreibt auch fest, dass die Impfungen gegen das neue Virus nicht verpflichtend sein dürfen.
Der Senat muss das Vorhaben heute noch absegnen.
vrt/jp