Bisher erhielten Bewerber Geld, sobald ihr Antrag für zulässig erklärt wurde. Das Prüfungsverfahren für ein Bleiberecht soll nur noch höchstens ein Jahr dauern.
Die materielle Hilfe besteht aus einer Unterkunft, sei es in einem Auffangzentrum oder in der Gemeinde, der die Betreffenden zugeordnet werden. Wechseln die Asylbewerber eigenmächtig die Gemeinde, wird ihnen jede öffentliche Unterstützung entzogen.
Asylbewerber erhalten nur noch materielle Unterstützung
Asylbewerber erhalten für die Dauer des Bleiberechts-Verfahrens nur noch materielle Unterstützung. Einen entsprechenden Vorschlag von Integrationsminister Dupont hat das Kernkabinett am Morgen gutgeheißen.